Wenn Autofahrer unerlaubt in einer mobilen Halteverbotszone parken, müssen sie die Abschleppkosten übernehmen. Das gilt auch dann, wenn das nächstgelegene Verkehrsschild auf der anderen Straßenseite oder hinter ihm aufgestellt ist. So entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft:

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