Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (673): Geheime Codes im Arbeitszeugnis!

„Stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis ist nur durchschnittlich! Die Formulierung „stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistung. Arbeitnehmer, die ein besseres Zeugnis wollen, müssen überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, entschied das Landesarbeitsgericht Rostock.

In dem Fall hatte ein ehemaliger Schulbegleiter gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Dieser hatte ihm im Arbeitszeugnis lediglich bescheinigt, er habe seine Aufgaben „stets zur Zufriedenheit“ erfüllt. Der Kläger verlangte die Ergänzung des Zeugnisses um das Wort „voll“, um eine bessere Beurteilung zu erhalten. Das Gericht folgte der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und wies darauf hin, dass Formulierungen wie „zur Zufriedenheit“ oder „stets zur Zufriedenheit“ mit Schulnoten vergleichbar seien. So werde „stets zur Zufriedenheit“ als befriedigende Note gewertet. Der Kläger habe keine Tatsachen vortragen können, die eine bessere Bewertung gerechtfertigt hätten. Für Arbeitnehmer ist es entscheidend, bei einer Klage auf Verbesserung des Arbeitszeugnisses schlüssige Beweise für überdurchschnittliche Leistungen vorzulegen.

Wie erkenne ich die Geheimcodes im Arbeitszeugnis? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft weiß es und erläutert im Podcast, wie man eine gute Bewertung vom Chef erhalten kann. 

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (673): Geheime Codes im Arbeitszeugnis!
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (672): Gehacktes Konto bei Facebook: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Der Schutz persönlicher Daten auf Social-Media-Plattformen ist ein wachsendes Anliegen, insbesondere wenn es zu Sicherheitsverletzungen kommt. Es liegt auf der Hand, dass sich Betroffene dagegen wehren wollen. Dazu benötigen sie anwaltliche Hilfe. Wann muss die Rechtsschutzversicherung dafür aufkommen?

Die Rechtsschutzversicherung muss die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, wenn der Fall in den Versicherungszeitraum fällt. Bei einem Datenschutzverstoß auf Facebook kommt es auf das Datum des Verstoßes an, nicht auf das Jahr der Eröffnung des Facebook-Kontos. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-St. Georg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (671): Keine Mieterhöhung wegen hoher Inflation 

In Zeiten hoher Inflation sehen sich viele Vermieter gezwungen, die Mieten an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Doch was passiert, wenn diese Anpassung über die Grenzen des Mietspiegels hinausgeht? Sie sind in der Regel unzulässig. Auch die seit Erstellung des Mietspiegels gestiegene Inflation rechtfertigt keinen sogenannten „Stichtagszuschlag“. 

Das Landgericht München I entschied so und machte deutlich, dass Vermieter keine zusätzlichen Erhöhungen aufgrund eines gestiegenen Verbraucherpreisindexes durchsetzen können.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (670): Urlaub und Freistellung – Rechte der Arbeitnehmer bei Krankheit

Kürzlich machten Meldungen die Runde, dass Tesla-Mitarbeiter mit unangekündigten Hausbesuchen rechnen müssen, wenn sie krank geschrieben sind. Stellt sich die Frage: Was darf man während der Krankheit, was nicht? Rechtsanwalt Swen Walentowski nimmt im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft dazu Stellung. Und es gibt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Chemnitz. In diesem Fall ging es um eine Frau, deren Chef ihr gekündigt hatte. Sie wurde von der Arbeit freigestellt wurde – aber sie hatte noch Urlaub. Während der Freistellungsphase war sie jedoch durchgehend arbeitsunfähig erkrankt, ärztliche Atteste lagen vor. Der Chef zweifelte allerdings und meinte, die Frau sei bei einer Party und einem Einkaufsbummel gesehen worden. Die

Arbeitnehmerin klagte schließlich auf Abgeltung der offenen Urlaubsansprüche – und bekam Recht. Wie das alles ablief – mehr in diesem Podcast.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (669): Hautentzündung oder „Ein Pony, das keiner wollte“ 

Der Kauf eines Pferdes ist oft mit großen Hoffnungen verbunden. Was aber, wenn das Traumtier kurz nach dem Kauf schwer erkrankt? Genau dieser Fall beschäftigte die Gerichte in München. 

Im Mai 2021 entschied sich eine Pferdeliebhaberin gemeinsam mit ihrer Tochter für den Kauf eines elfjährigen Ponys. Das Tier hinterließ bei der Besichtigung und beim Probetraining einen positiven Eindruck, so dass der Kauf abgeschlossen wurde. Kurze Zeit später traten bei dem Pony jedoch gesundheitliche Probleme auf, die zu einem Rechtsstreit führten, wie das Verbraucherrechtsportal anwaltauskunft.de schildert. Zunächst wies die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I die Klage der Käuferin auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und Erstattung der Unterstellungskosten ab. Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung bestätigt. 

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de im Podcast mit den Einzelheiten.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (669): Hautentzündung oder „Ein Pony, das keiner wollte“ 
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