Noch schlägt der Gang zur Toilette auf einer Autobahnraststätte nicht so stark zu Buche wie das Tanken. Aber 70 Cent Gebühr (inklusive eines Gutscheins) sind rechtmäßig, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Mehr zu diesem – durchaus menschlichen Fall – jetzt.
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