Eine Kündigung muss korrekt und nachweisbar zugestellt werden. Das muss der Kündigende auch beweisen können, so die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Mainz vom 5. Februar 2019. Der Arbeitgeber hatte in diesem Fall gesagt, er habe dem Mitarbeiter die Kündigung vor die Nase gehalten – somit hatte er Kenntnis davon. Das wollte der Gekündigte aber nicht akzeptieren.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast:
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (564): Kündigung vor die Nase halten genügt nicht
Wer seine kranken Kinder mit zur Arbeit nimmt, verstößt damit oft gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Eine fristlose Kündigung rechtfertigt es allerdings nicht. Auch nicht in der Probezeit, so das Arbeitsgericht Siegburg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten dazu im Podcast.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (563): Krankes Kind zur Arbeit mitnehmen rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Nach einer Trennung wird häufig gestritten, wer darf was künftig behalten. Das betrifft auch Haustiere. Wenn ein Partner das Tier erworben hat, hat der andere Partner keinen Anspruch auf das Tier. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart im Falle eines Labradors, den der Mann erworben hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - aktuell: Familienhund bleibt beim Ex-Mann - Frau scheitert vor Gericht
Dieses Urteil ist der glatte Misstrauensbeweis gegen die Post! Ein Arbeitgeber wollte einem Mitarbeiter kündigen und schickte das entsprechende Schreiben per Einwurf-Einschreiben. Der Mitarbeiter behauptete, er habe die Kündigung nicht erhalten. Damit war die Kündigung unwirksam, denn das Arbeitsgericht Reutlingen urteilte: Die Quittung für das Einschreiben reicht nicht. Bei Postzustellungen gebe es aber „nicht selten Fehlleistungen“. Der Chef müsse schon deutlicher beweisen, dass er die Kündigung zugestellt habe. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (562): Einwurf-Einschreiben ist kein Beweis für die Zustellung einer Kündigung
Es klingt komisch, aber es ist so: Wer im Auto auf dem Weg von der Arbeit einen Niesanfall bekommt, riskiert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Erfahrung musste ein selbständiger Landschaftsgärtner vor dem Sozialgericht Stuttgart machen. Der Mann war mit seinem Lkw vom Gartenlager zu seiner Wohnung. Auf diesem Weg bekam er einen Niesanfall, fingerte sich ein Taschentuch vom Armaturenbrett und verlor die Kontrolle über den Wagen. Eine gebrochene Rippe war die Folge.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (560): Verletzung wegen Niesanfalls im Auto kein Arbeitsunfall