Unterwäsche und Salat, Jeansjacke und Milch, Spielzeug und Süßigkeiten; Einkaufsmärkte sind oft echte Warenhäuser. Müssen einige Bereiche im Lockdown gesperrt werden, oder dürfen alle Waren verkauft werden?
Einkaufsmärkte dürfen in ihren Verkaufsräumen trotz des Lockdowns vorläufig ihr gesamtes Warensortiment für den Kundenverkehr anbieten, so das Verwaltungsgericht Koblenz. Allerdings müssen die „erlaubten“ Waren den Schwerpunkt bilden, also Lebensmittel oder Drogerieartikel.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.
Podcast der Deutschen Anwaltauskunft
Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (595): Darf der Einkaufsmarkt im Corona-Lockdown neben Lebensmitteln auch Spielzeug verkaufen?
Der Einzelhandel hat geschlossen, körpernahe Dienstleistungen sind verboten. Aber: Das Betreiben eines Hundesalons und die Tätigkeit als Hundefriseurin ist nicht durch die geltende SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verboten, entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg. Der Hundesalon keine körpernahe Dienstleistung, urteilten die Richter.
Rechtsanwalt Swen Walentowski mit den Einzelheiten dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (594): Hundesalons dürfen auch während der Pandemie-Schließungen öffnen
Verbraucher sollen vor vermeintlichen Arzneimitteln geschützt werden. Es darf schon nicht der Eindruck erweckt werden, es handele sich um ein Arzneimittel. Und so darf ein Hustensaft nicht wie ein Arzneimittel aussehen, wenn er keines ist. Auch darf ein Hersteller den Hustensaft nur als Medizinprodukt verkaufen, wenn er einen Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel vorlegt, dass das Produkt nicht als Arzneimittel eingestuft wird. Ansonsten muss er den Vertrieb gänzlich unterlassen. Dies folgt einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 22. Mail 2020.
Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten.
Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (592):
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (593): Ist Hustensaft ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt?
Es ist Winter und mancherorts sind die Verkehrszeichen zugeschneit. Tempolimits oder Überholverbote sind nur schlecht oder gar nicht zu erkennen. Muss ich dann ein Knöllchen zahlen, was ich mir auf dieser Strecke eingehandelt habe? Nein, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft- Schilder sind nur dann gültig, wenn der Autofahrer sie auch auf den ersten Blick wahrnehmen kann. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gilt das auch dann, wenn das Verkehrszeichen korrekt angebracht ist, aber durch eine vorübergehende Beeinträchtigung nicht zu erkennen ist. In diesem Fall hatte ein Autofahrer geklagt, nachdem er ein zugewuchertes Tempolimit übersehen hatte und anschließend geblitzt wurde. Das Gericht entschied, dass nicht sichtbare Schilder ihre Wirksamkeit verlieren – unabhängig von der Ursache der mangelnden Sichtbarkeit. Mehr dazu in diesem Podcast.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - aktuell: Muss ich zahlen, wenn ich Verkehrszeichen mit Tempolimits wegen Schnee nicht erkennen kann?
Wer Minderjährigen Betäubungsmittel überlässt, macht sich strafbar. Es reicht bereits aus, dass es nur gebilligt wird, wenn sie am Joint ziehen. Dann muss man mit einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommt der unerlaubte Besitz der Drogen. Voraussetzung für eine Verurteilung ist, dass der Täter durch sein Verhalten sein Einverständnis mit dem Konsum des Minderjährigen zum Ausdruck bringt. Die Feststellung, dass er es nicht verhindert hat, reicht nicht, entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken.
Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft dazu mit den Einzelheiten
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (592): Minderjährige am Joint ziehen lassen ist strafbar - Geldstrafe droht