Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (692): Nach fiktiver Abrechnung kein Anspruch auf Löschung in der Versicherer-Datenbank

Ein Fahrzeughalter kann nicht verlangen, dass der Schaden im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) gelöscht wird. Dafür müsste er nach einer fiktiven Abrechnung eine vollständige und fachgerechte Reparatur nachvollziehbar darlegen oder nachweisen. Dies entschied das Landgerichts München I. 

Eine bloße Reparaturbestätigung mit Fotos aus der Distanz reicht nicht aus, um den gesetzlichen Anspruch auf Löschung durchzusetzen. Es ging um einen Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Halter eines beschädigten Fahrzeugs Schadensersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangte. Später nach dem Unfall ließ der Kläger das Fahrzeug instand setzen und legte zur Dokumentation eine sogenannte Reparaturbestätigung eines Sachverständigen vor. Diese enthielt lediglich sechs Bilder des reparierten Fahrzeugs aus größerer Entfernung. 

Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de die Hintergründe.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (691): Kaffeetrinken kann im Einzelfall zu einem Arbeitsunfall führen

Es klingt unwahrscheinlich, aber es ist passiert – und gerichtlich bestätigt. Kaffeetrinken kann im Einzelfall zu einem Arbeitsunfall führen. Ein Arbeitnehmer, der sich während einer verpflichtenden morgendlichen Besprechung beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann unter bestimmten Umständen einen Arbeitsunfall erleiden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert: Auch wenn die Nahrungsaufnahme grundsätzlich nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, kann der konkrete Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Einzelfall zu einer anderen Bewertung führen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert im Podcast der Anwaltauskunft die Einzelheiten dieses Urteils.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (690): Achtung bei digitalen Rechnungen! Wann Kunden doppelt zahlen müssen!

Immer mehr Unternehmen versenden ihre Rechnungen per E-Mail – das ist praktisch, schnell und papierlos. Doch genau das kann zur teuren Falle werden. Betrüger schleusen manipulierte PDF-Rechnungen in bestehende E-Mail-Verläufe ein. Überweist der Kunde auf das falsche Konto, stellt sich die Frage: Muss er trotzdem noch einmal zahlen?

Das Landgericht Rostock entschied, dass die Zahlung auf das manipulierte Konto nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht gilt. Das bedeutet, dass die Kundin die Rechnung erneut an die richtige Bankverbindung zahlen muss.

Swen Walentowski im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de mit weiteren Tipps und Urteilen.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (689): Immer wieder krank – wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Viele Beschäftigte kennen das: Infekte, Rückenprobleme oder psychische Belastungen führen immer wieder zu krankheitsbedingten Auszeiten. Was zunächst wie harmlose Einzelereignisse erscheint, kann sich summieren und am Ende das Arbeitsverhältnis kosten.

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz präzisiert die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen. Demnach kann eine solche Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn eine negative Gesundheitsprognose aufgrund der Fehlzeiten der letzten drei Jahre besteht, betriebliche Interessen durch hohe Entgeltfortzahlungskosten erheblich beeinträchtigt sind und einordnungsgemäß durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) keine milderen Maßnahmen ergeben hat.

Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (688): Gericht sieht keinen Grund für Namensänderung

Eine Frau wollte die Schreibweise ihres Nachnamens ändern. Sie begründete dies mit psychischen Belastungen und praktischen Problemen im Alltag. Doch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes lehnte die Namensänderung ab. Die Begründung reiche nicht aus, ein öffentliches Interesse am bisherigen Namen überwiege. 

Die Frau wollte eine Änderung der Schreibweise ihres Nachnamens „A.“ mit „v“ statt mit „w“ erreichen. Da sie kaum gebräuchlich sei, führe die Schreibweise ihres Nachnamens mit „w“ zu erheblichen Problemen. So führe es etwa bei Auslandsreisen zu massiven Verwicklungen, da sich der Name vom Personalausweis unterscheide. Immer wieder würden Bestellungen nicht durchgeführt und Post nicht zugeordnet. Sie habe aufgrund der Schreibweise ihres Familiennamens psychische Beeinträchtigungen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.

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