O-Ton: Geduldsprobe nach dem Unfall – Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?

Ein unverschuldeter Autounfall ist ärgerlich genug, doch oft beginnt der eigentliche Stress erst nach dem Crash: die Schadensregulierung. Viele Geschädigte machen die Erfahrung, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Bearbeitung verzögert. Man wartet auf das Geld für die Reparatur oder den Mietwagen, während die Versicherung schweigt. Das Amtsgerichts Braunschweig entschied: Ein Haftpflichtversicherer muss bei einem einfachen Unfall mit einer Klage rechnen, wenn er auf ein Schreiben nicht innerhalb von vier Wochen reagiert.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Wenn sich als Versicherung zu lange Zeit lässt, dann darf sie sich nicht wundern, dass sie verklagt wird. Hier gab es keine Antwort nach vier Wochen und innerhalb von vier Wochen bei einfachen Verkehrsunfällen muss eine Versicherung reagieren. Wenn nicht, dann klagt der Geschädigte und die Versicherung – selbst wenn sie im Prozess dann den Anspruch anerkennt – muss die Prozesskosten bezahlen. – Länge 20 sec.

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