Im Herbst 2007 hatte BMW sein ehrgeiziges Sparprogramm verkündet, wonach bis 2012 die Ausgaben gegenüber den Planungen um insgesamt sechs Milliarden Euro gekürzt würden. Davon waren vier Milliarden Euro bei den Materialkosten sowie zwei Milliarden Euro bei den Fixkosten geplant. „Nun sparen wir bis 2012 sowohl im Einkauf als auch bei den Fixkosten deutlich mehr ein“, sagte Eichiner dem Blatt.
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Verkürztes Bein nach OP kein ärztlicher Kunstfehler
Ein Patient unterzog sich einer Operation an der rechten Hüfte. Die Arztrechnung zahlte er jedoch nicht. Er warf dem Arzt einen Behandlungsfehler vor, da das rechte Bein nach der Operation 1,5 Zentimeter kürzer war. Der Arzt klagte auf Zahlung der Rechnung.
Das Gericht holte das Gutachten eines Sachverständigen ein. Der Sachverständige legte dar, dass eine Verkürzung des Beines an der operierten Hüfte von einem bis 1,5 Zentimeter eine typische OP-Folge sei. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Operateur nichts zuschulden kommen lassen, zumal er während des Eingriffs die Beinlänge kontrolliert hatte.
Informationen: www.arge-medizinrecht.de
Versicherungstarife in der Betrieblichen Altersversorgung
Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr über einen Fall entschieden, dem eine im November 2004 abgeschlossene Betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung zu Grunde lag. Die Abschluss- und Vertriebskosten des Versicherungsvertrages wurden mit den in die Versicherung eingezahlten Prämien verrechnet. So kam es, dass bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. September 2007 anstelle von eingezahlten 7.004 Euro aufgrund der Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten mit den eingezahlten Prämien sich das in dem Vertrag vorhandene Kapital nur auf 4.711 Euro belief.
Verständlicherweise wollte der Arbeitnehmer dies nicht hinnehmen und verklagte seinen ehemaligen Arbeitgeber.
Wie der Vorsitzende des Arbeitskreises Personenversicherungsrecht der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt Klaus-Jörg Diwo, Freiburg, mitteilt, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. September 2009 (AZ: 3 AZR 17/09) klargestellt, dass wegen der Verwendung derartiger Tarife die Vereinbarung der Entgeltumwandlung nicht unwirksam sei. Dies heißt jedoch nicht, dass derartige Tarife den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen können.
Das Gericht hält bei Abschluss einer Direktversicherung die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre für angemessen. Deswegen können Arbeitgeber, die Betriebsrentenzusagen vor dem Jahr 2008 abgeschlossen haben und bei denen die Abschlusskosten nicht auf fünf Jahre verteilt wurden, derzeit nur sicher sein, dass eine Rückabwicklung der Entgeltumwandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen ist. Die Frage der Angemessenheit der sofortigen, kurzfristigen Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten bleibt bestehen.
Qualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Versicherungsrecht finden Sie unter www.davvers.de.
Mitarbeiterbeteiligung in KMU: Besteuerung vereinfachen!
Allerdings dürfe unternehmerisches Handeln nicht außer Kraft gesetzt werden. Wer sich am Erfolg einer Firma beteiligen wolle, müsse notfalls auch Verluste tragen. Dies könne für kapitalschwache Arbeitnehmer so gelöst werden, dass Gewinnbeteiligungen aus guten wirtschaftlichen Zeiten mit Verlustbeteiligungen aus den schlechten Zeiten saldiert würden. Ferner sollte ein Einlagensicherungsfonds, ähnlich denen im Bankenwesen, für alle Unternehmen mit Kapitalmitarbeiterbeteiligungen geschaffen werden, der im Insolvenzfalle bis zu 100 Prozent einspringt. Dafür müsse aus der ursprünglichen Kapitaleinlage des Mitarbeiters ein noch zu bemessender, ausfallrisikoabhängiger Anteil an den Fonds abgeführt werden, schlug Meyer vor.
Zur Mitarbeiterbeteiligung gebe es keine Alternative. Angestellte würden zusätzlich motiviert, vor dem Hintergrund eines wachsenden Fachkräftemangels führe die Beteiligung auch zu einer festeren Bindung an die Unternehmen.
Weiterbildung muss auch im Mittelstand sein
Zum anderen sollten auch Unternehmer mit einem knappen Zeitbudget an die eigene Weiterbildung denken und beispielsweise Abendseminare nutzen, in denen Wissen in dreistündigen Kursen komprimiert angeboten wird. Dies betreffe Themen wie Schlagfertigkeit und Rhetorik, Marketing-Strategien oder auch Neupositionierungen des Unternehmens.
Während große Unternehmen der Weiterbildung deutlich mehr Platz einräumten, werde dies bei kleinen und mittleren Firmen dagegen häufig vernachlässigt. Seminare zu erfolgreicherem Verkaufen seien allerdings auch für KMU existenziell wichtig.