Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (687): Wie sich Betroffene gegen Deepfakes wehren können

Ob Prominente oder Privatpersonen – wer online verleumdet oder in Deepfakes zur Werbefigur gemacht wird, steht oft vor einem Dilemma: Selbst, wenn ein Inhalt gelöscht wird, taucht er wenig später in leicht veränderter Form wieder auf. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main klärt nun, was Social-Media-Plattformen wie Facebook in solchen Fällen tun müssen.

Ein Hostprovider, der auf einen rechtsverletzenden Deepfake Post auf seiner Plattform hingewiesen wird, muss auch ohne weitere Anhaltspunkte aktiv nach inhaltsgleichen oder sehr ähnlichen („sinngleichen“) Inhalten suchen und diese sperren, so das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Nach Angaben des Rechtsportals anwaltauskunft.de müssen Host-Provider künftig auch „sinngleiche“ Inhalte nach einem ersten Hinweis selbstständig aufspüren und sperren. 

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast.

Podcast der Deutschen Anwaltauskunft
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (687): Wie sich Betroffene gegen Deepfakes wehren können
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