Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (602): Muss Krankenkasse Cannabis bei Schlafapnoesyndrom zahlen?

Cannabis gilt in manchen Fällen als Heilmittel. Es hilft bei besonders schwerwiegenden, lebensbedrohlichen oder seltenen Erkrankungen die Leiden zu lindern. Tatsächlich häufen sich in letzter Zeit die Fälle bei Gericht, in denen es um die Versorgung mit Cannabis auf Rezept geht. 

Doch nicht für jede Krankheit kann man dies beanspruchen. Bei der Versorgung mit Cannabis muss eine „schwerwiegenden Erkrankung“ vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um eine lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung handelt. Bei einem Schlafapnoesyndrom mit Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit ist dies aber nicht der Fall, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft den Fall, den das Landessozialgericht Baden-Württemberg kürzlich verhandelte.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (602): Muss Krankenkasse Cannabis bei Schlafapnoesyndrom zahlen?
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