Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (595): Darf der Einkaufsmarkt im Corona-Lockdown neben Lebensmitteln auch Spielzeug verkaufen?

Unterwäsche und Salat, Jeansjacke und Milch, Spielzeug und Süßigkeiten; Einkaufsmärkte sind oft echte Warenhäuser. Müssen einige Bereiche im Lockdown gesperrt werden, oder dürfen alle Waren verkauft werden? 

Einkaufsmärkte dürfen in ihren Verkaufsräumen trotz des Lockdowns vorläufig ihr gesamtes Warensortiment für den Kundenverkehr anbieten, so das Verwaltungsgericht Koblenz. Allerdings müssen die „erlaubten“ Waren den Schwerpunkt bilden, also Lebensmittel oder Drogerieartikel.

Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (595): Darf der Einkaufsmarkt im Corona-Lockdown neben Lebensmitteln auch Spielzeug verkaufen?
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