Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (592): Minderjährige am Joint ziehen lassen ist strafbar – Geldstrafe droht

Wer Minderjährigen Betäubungsmittel überlässt, macht sich strafbar. Es reicht bereits aus, dass es nur gebilligt wird, wenn sie am Joint ziehen. Dann muss man mit einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommt der unerlaubte Besitz der Drogen.
Voraussetzung für eine Verurteilung ist, dass der Täter durch sein Verhalten sein Einverständnis mit dem Konsum des Minderjährigen zum Ausdruck bringt. Die Feststellung, dass er es nicht verhindert hat, reicht nicht, entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken.

Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft dazu mit den Einzelheiten

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (592): Minderjährige am Joint ziehen lassen ist strafbar - Geldstrafe droht
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