Zur Weihnachtszeit dreht so mancher Enthusiast voll auf: von Licht-Shows und Duftwolken ist alles dabei. Doch irgendwann hört der Spaß auf. Was geht – und was nicht?
Allerdings lässt sich über Geschmack streiten, manche tun dies auch vor Gericht. Einer liebt um die Balkonbrüstung gewundene, bunt blinkende Lichterketten, ein anderer bläst den überlebensgroßen Weihnachtsmann für den Vorgarten auf. Und der dritte hat so gar kein Verständnis dafür.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft sagt, was geht – und was nicht geht.
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