Bezieht eine Schülerin Leistungen nach dem SGB II kann sie einen Anspruch darauf haben, dass das Jobcenter ein Tablet finanziert. Voraussetzung ist, dass dies für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlich ist. ln der Corona-Pandemie müssen auch nicht zugelassene Lernmittel übernommen werden, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.
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