Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – aktuell: Muss ich zahlen, wenn ich Verkehrszeichen mit Tempolimits wegen Schnee nicht erkennen kann?

Es ist Winter und mancherorts sind die Verkehrszeichen zugeschneit. Tempolimits oder Überholverbote sind nur schlecht oder gar nicht zu erkennen. Muss ich dann ein Knöllchen zahlen, was ich mir auf dieser Strecke eingehandelt habe? Nein, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft- Schilder sind nur dann gültig, wenn der Autofahrer sie auch auf den ersten Blick wahrnehmen kann. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gilt das auch dann, wenn das Verkehrszeichen korrekt angebracht ist, aber durch eine vorübergehende Beeinträchtigung nicht zu erkennen ist. In diesem Fall hatte ein Autofahrer geklagt, nachdem er ein zugewuchertes Tempolimit übersehen hatte und anschließend geblitzt wurde. Das Gericht entschied, dass nicht sichtbare Schilder ihre Wirksamkeit verlieren – unabhängig von der Ursache der mangelnden Sichtbarkeit. Mehr dazu in diesem Podcast.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - aktuell: Muss ich zahlen, wenn ich Verkehrszeichen mit Tempolimits wegen Schnee nicht erkennen kann?
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