Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

31März/12

O-Ton + Magazin: eBay – Widerrufsbelehrung bei Kauf

 Bei Käufen über eBay gilt grundsätzlich eine Widerrufsfrist von einem Monat. Der Verkäufer kann diese Frist auf 14 Tage verkürzen, wenn er unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer eine Widerrufsbelehrung schickt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, es reicht, die Belehrung erst unmittelbar nach Ende der Auktion zu übersenden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton:

Etwas anderes könnte bei sogenannten Sofort-Käufen über eBay der Fall sein, erklärt der Anwalt. Hier kommt der Vertrag unmittelbar zustande und der Verkäufer weiß auch sofort, wer der Käufer ist. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: eBay – Widerrufsbelehrung bei Kauf

Bei Käufen über eBay gilt grundsätzlich eine Widerrufsfrist von einem Monat. Der Verkäufer kann diese Frist auf 14 Tage verkürzen, wenn er unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer eine Widerrufsbelehrung schickt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, es reicht, die Belehrung erst unmittelbar nach Ende der Auktion zu übersenden. Hören Sie mal den ganzen Fall:

Beitrag:

Was kompliziert klingt, kann in der Praxis ganz schön wichtig sein. Denn im Kern geht es um die Frage: Wie lange kann ich meine Entscheidung, etwas zu kaufen, noch zurück nehmen?

O-Ton: SFX

Dabei mussten die Richter erst einmal eine wichtige Frage klären. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton:

Darin unterscheiden sich Auktionen im Internet nicht von denen in einem Saal mit Publikum.

O-Ton:

Der Testkäufer war auf einen Ring erpicht und gab bereits drei Tage vor dem Auktionsende das Höchstgebot ab. Nach Auktionsende bekam er per Email die Information, die eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vorsah. Der Käufer wähnte darin einen Wettbewerbsverstoß, er wollte die Frist von einem Monat, und machte Unterlassungsansprüche geltend. Ohne Erfolg. Swen Walentowski:

O-Ton:

Etwas anderes könnte bei sogenannten Sofort-Käufen über eBay der Fall sein, erklärt der Anwalt. Hier kommt der Vertrag unmittelbar zustande und der Verkäufer weiß auch sofort, wer der Käufer ist. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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31März/12

O-Ton + Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden

 Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Meinung der Richter:

O-Ton:

Der Tipp vom Anwalt: Mängel mit Fotos und Videos genau dokumentieren, Mitreisende als Zeugen bitten. Und auch den Veranstalter schon während des Urlaubs darauf hinweisen, damit er die Mängel beheben kann. All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden

Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Eine dreiköpfige Familie flog für acht Tage nach Ägypten. Für Hotel, Verpflegung und die Flüge bezahlten sie 808 Euro.

O-Ton: SFX

Allerdings: Nach ihrer Rückkehr reklamierten sie die Reise – es war laut, die Hygiene eine Katastrophe, das Unterhaltungsprogramm dürftig und obendrein waren die Koffer zwei Wochen lang verschwunden. Summa summarum wollten die drei rund 600 Euro vom Reisepreis zurück und 700 Euro Schadensersatz.

O-Ton: SFX

Vor Gericht kamen sie mit dieser Forderung nicht durch, sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton:

Das Verfahren endete mit einem Vergleich – die Reisenden bekamen 150 Euro und mussten von den Kosten des Rechtsstreits 89 Prozent übernehmen. Aber: Wie dokumentiert man denn Mängel genau? Der Tipp vom Anwalt:

O-Ton:

Welche Rolle spielen Zeugen? Swen Walentowski:

O-Ton:

Und schließlich: Was ist noch zu beachten?

O-Ton:

All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de. Dort findet man auch den Experten für den Rechtsstreit, nicht nur, wenn es um entgangene Urlaubsfreuden geht.

Absage.

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19März/12

O-Ton: Falschparker zahlen nicht nur für das Abschleppen

 Schlechte Nachrichten für Falschparker: Wenn ein Auto verbotswidrig parkt und abgeschleppt wird, dann muss der Parksünder auch die zusätzlichen Kosten übernehmen. Beispielsweise gehört die Beauftragung des Abschleppdienstes dazu, entschied das Landgericht München.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Falschparker, dessen Fahrzeug abgeschleppt wird, der muss nicht nur die Kosten des Abschleppvorgangs im engeren Sinne bezahlen, sondern auch die Kosten, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug vorbereitet werden muss, für das Abschleppen, und auch die Kosten, die entstehen, dadurch dass der Halter ermittelt werden muss. – Länge 15 sec.

In dem Fall hatte ein Mann direkt vor einer Krankenhausanfahrt im absoluten Halteverbot geparkt und war abgeschleppt worden. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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19März/12

O-Ton: Bei Ausfahrt aus Grundstück muss mit Fehlverhalten anderer gerechnet werden

 Ein Autofahrer, der aus einem Grundstück herausfährt, muss besonders vorsichtig sein. Er haftet selbst dann überwiegend, wenn er mit jemandem kollidiert, der kurz vor der Grundstücksausfahrt bei „Rot“ über die Ampel gefahren ist. So entschied das Oberlandesgerichts Hamm.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn ich aus einem Grundstück auf eine Straße fahre, habe ich eine erheblich erhöhte Sorgfaltspflicht. So dass ich mich immer vergewissern muss, ob niemand kommt, und auch dann, wenn beispielsweise jemand eine rote Ampel überfährt und es deswegen zu einer Kollision kommt, wenn ich aus dem Grundstück fahre, hafte ich noch – auch wenn der andere sich ebenfalls verkehrswidrig verhalten hat. – Länge 21 sec.

Hilfe und wichtige Tipps bei einem Unfall findet man unter www.schadenfix.de, einem Service der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

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19März/12

O-Ton + Magazin: Schaden in Waschanlage

 Frühjahrsputz – auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wer haftet dann? Nicht einmal Gutachter können immer eine schlüssige antwort geben.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall, der vom Landgericht Berlin entschieden wurde, konnte auch aufgrund des Sachverständigengutachtens nicht geklärt werden, worauf der Schaden zurück zu führen ist. Also, ob die Frau sich falsch verhalten und gebremst hat, was man ja nicht darf, wenn das Auto gezogen wird. Oder ob es ein Versagen der Waschanlage war. Grundsätzlich ist es so, wenn Sie Ihr Auto in eine Waschstraße fahren und aus dem Auto aussteigen und nicht kontrollieren können, was darin geschieht, dann spricht der erste Anschein dafür, dass es ein Verschulden des Anlagenbetreibers ist, wenn das Auto beschädigt worden ist. Weil Sie ja gar nicht mit vor Ort waren und gar nicht haben einwirken können auf Ihr Auto. – Länge 31 sec.

Weitere Informationen: www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Schaden in Waschanlage

Frühjahrsputz – auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wenn es eine Anlage mit Schlepptrossenbetrieb ist – dann wird es kompliziert. Klingt schwierig? Ist es auch! Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Jetzt wird sich der geneigte Waschstraßenlaie fragen: „Was ist bitte Schlepptrossenbetrieb“? Das ist zwar nicht unbedingt juristisches Fachwissen, aber Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins kann dennoch für Aufklärung sorgen:

O-Ton: Das heißt, dass Sie selber im Wagen sitzen bleiben und das Auto durch die Waschanlage gezogen wird. Und es kam zu einer Kollision mit dem Trocknungsgebläse, wodurch das Fahrzeug beschädigt wurde. – Länge 11 sec

Und wo ein Schaden ist, da ist auch Ärger – beide Seiten trafen sich vor Gericht. Nur: Wer ist schuld an dem Schaden?

O-Ton: SFX

Es war einer dieser Fälle, bei dem auch Justizia nur mit den Schultern zucken konnte:

O-Ton: In dem Fall, der vom Landgericht Berlin entschieden wurde, konnte auch aufgrund des Sachverständigengutachtens nicht geklärt werden, worauf der Schaden zurück zu führen ist. Also, ob die Frau sich falsch verhalten und gebremst hat, was man ja nicht darf, wenn das Auto gezogen wird. Oder ob es ein Versagen der Waschanlage war. – Länge 18 sec.

Ein Urteil, das sich buchstäblich gewaschen hatte.

O-Ton: SFX

Anders – so die Richter – sei die Beweissituation in Fällen, in denen der Benutzer sein Fahrzeug in der Waschanlage abstelle und der Waschvorgang automatisch ablaufe. Bettina Bachmann:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, wenn Sie Ihr Auto in eine Waschstraße fahren und aus dem Auto aussteigen und nicht kontrollieren können, was darin geschieht, dann spricht der erste Anschein dafür, dass es ein Verschulden des Anlagenbetreibers ist, wenn das Auto beschädigt worden ist. Weil Sie ja gar nicht mit vor Ort waren und gar nicht haben einwirken können auf Ihr Auto. – Länge 15 sec.

Weitere Informationen: www.verkehrsrecht.de.

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